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Fragen und Antworten

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Pflegestärkungsgesetz II

Am 01.01.2016 trat das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und zum 01.01.2017 kamen noch Verbesserungen der Begutachtungsverfahren bei den Pflegebedürftigen mit Demenz und die Umstellung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung hinzu. Die Einführung der 5 Pflegegrade im Vergleich zu den vormals 3 Pflegestufen (PS) brachte Verbesserungen für die Pflegebedürftigen mit sich. Alle Leistungsbezieher wurden automatisch in das neue System übergeleitet. Pflegebedürftige, die ausschließlich körperlichen Unterstützungsbedarf haben, wurden automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet.

Wie wurden die Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet?

PS 0 ist Pflegegrad 1.
PS 1 ist Pflegegrad 2.
PS 2 ist Pflegegrad 3.
PS 3 ist Pflegegrad 4.
Die Härtefälle wurden in den Pflegegrad 5 übergleitet.
Welchen Pflegegrad haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz?
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden automatisch in den übernächsten Pflegegrad geleitet. PS 1 wurde damit Grad 3 und die Pflegebedürftigen in der Stufe 3 kamen in den Grad 5. Alle Pflegebedürftigen, bei denen die Einschränkung bereits festgestellt wurde, erhalten ab 2017 automatisch mehr Leistungen.

Gibt es weitere Anpassungen im Pflegestärkungsgesetz II?

Neben dem Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es weitere wichtige Veränderungen:

Der Medizinische Dienst wurde dazu verpflichtet, ein einheitliches Verfahren für Rehabilitationsempfehlungen anzuwenden. Pflegepersonen, wie pflegende Angehörige, werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Die Regelungen zur Information und Beratung wurden neu strukturiert und ausgeweitet. Die Pflegekassen müssen beispielsweise kostenlose Kurse für Angehörige und Ehrenamtler anbieten. Die Regelungen zur Qualitätssicherung und –prüfung wurden überarbeitet.